Ausländerkinder-Pflegestätten

Nach Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes waren die schlechtrassischen Kinder in Kindersammelstätten abzugeben,1 während „gutrassische Kinder“ in herkömmlichen Heimen aufgezogen werden sollten. Offiziell als „Ausländerkinder-Pflegestätten“ bezeichnet, wurden diese Lager zumeist in einfachsten Baracken oder ehemaligen Ställen untergebracht. Die Mütter mussten wenige Tage nach der Entbindung wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Aufgrund mangelhafter Ernährung, unzureichender Pflege und fehlender Zuwendung starben Tausende Säuglinge einen qualvollen Tod. Den Einrichtungen kam die Aufgabe zu, den Anschein einer gewissen sozialen Verantwortungsübernahme zu vermitteln und damit auch Ruhe und Arbeitsmoral unter den Zwangsarbeitern weitgehend zu erhalten. Die Kontrolle der ca. 400 Ausländerkinder-Pflegestätten deutschlandweit oblag in den meisten Fällen der Deutschen Arbeitsfront (DAF), aber auch städtische Behörden, Betriebe, kommunale Krankenkassen, Ärzte und Arbeitsämter waren maßgeblich an deren Organisation beteiligt.



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1 Erlass des Reichssicherheitshauptamtes (RuSHA) vom 23. 12. 1942, zit. nach Vögel, Bernhild: Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen Braunschweig, Broitzemer Str. 200, Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts, Hamburg 1989, pdf-Ausgabe 2005, S. 32.